Gemeinde Denkendorf

Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde

Gemeinde Denkendorf

2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde"

 

Mit Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung der Fläche mit einer Gemeinschaftsschuppenanlage geschaffen werden.
Nach aktueller Rechtslage werden Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) beurteilt, wonach hier nur privilegierte Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB zulässig sind. Mit Entwicklung der Fläche als ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Gemeinschaftsschuppenanlage" kann dem erheblichen Defizit der Gemeinde Denkendorf an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Gerätschaften und Maschineneinheiten nachgegangen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von Schuppeneinheiten für Nebenerwerbs- und Freizeitlandwirte, die nicht den Privilegierungstatbestand des § 201 BauGB erfüllen und somit keine landwirtschaftlichen Schuppen im Außenbereich errichten können, auf der Gemarkung Denkendorf aus Gründen der Landschaftspflege zwingend erforderlich.

Da der bestehende Flächennutzungsplan 2005 – 2020 der Gemeinde Denkendorf im Geltungsbereich eine „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, ist eine Änderung dessen erforderlich. Der künftige Flächennutzungsplan soll eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Gemeinschaftsschuppenanlage“ darstellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert (2. punktuelle Änderung im Bereich „Passenhalde“).

 

Im Zeitraum vom 21.11.2023 bis zum 08.01.2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Parallel dazu werden die Behörden um die Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Entwurf FNP-Änderung

Entwurf Bebauungsplan

 

 

zurück