Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wasserreute“ im beschleunigten Verfahren gem. § 215a BauGB (ehem. § 13b BauGB)
Die Gemeinde Denkendorf beschäftigt sich seit Jahren mit der Siedlungsentwicklung auf der Grundlage des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Im Mai 2015 fand in der Festhalle in Denkendorf ein Bürgerdialog statt, der den Charakter eines Werkstattgesprächs hatte. Die Ergebnisse des Bürgerdialogs wurden in die weiteren Planungsüberlegungen einbezogen.
Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 1,58 ha liegt im nordöstlichen Ortsrand von Denkendorf. Ein Wohnungsmix aus unterschiedlichen Wohn- und Gebäudeformen mit Geschosswohnungsbau, als auch Einzel- und Doppelhäuser sowie gereihten Häusern (Reihen- und Kettenhäuser) soll hier entstehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat am 14.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Wasserreute" im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB gefasst.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.7.2023 ist das Verfahren nach § 13b BauGB aus europarechtlichen Gründen jedoch nicht mehr anwendbar. Zur Plan-Erhaltung wurde mit § 215a BauGB (am 1.1.2024 in Kraft getreten) eine „Auffangregelung“ eingeführt, mit welcher das Bebauungsplanverfahren beendet werden kann. Unter Berücksichtigung des § 215a Absatz 3 BauGB ist die Gemeinde Denkendorf zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, sodass eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wurde.
In seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 hat der Gemeinderat Denkendorf den Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 19.02.2024 gebilligt und die Durchführung der Beteiligungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften im Internet erfolgte im Zeitraum vom 08.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wurden am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats behandelt und bewertet. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde aufgrund der eingebrachten Anregungen geändert bzw. ergänzt, sodass eine erneute Veröffentlichung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen ist.
Der angepasste Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 19.06.2024 wird mit allen dazugehörigen Unterlagen im Internet unter https://www.denkendorf.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/laufende-planverfahren für den Zeitraum vom 22.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum wird er im Rathaus der Gemeinde öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen zum angepassten Bebauungsplan-Entwurf (Fassung vom 19.06.2024) können Sie hier herunterladen:
Behandlung und Bewertung der Stellungnahmen, Bebauungsplan-Entwurf mit Anlagen