Gemeinde Hochdorf

Bebauungsplan "Hofäcker I"

Entwicklung eines Baugebiets für ca. 37 Grundstücke im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB.

Für die Deckung des Bedarfs an Wohnbauland hat die Gemeinde Hochdorf im Jahre 2003 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hofäcker“ beschlossen.  Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.11.2010 beschlossen, die Gebietsfläche „Hofäcker II“ auf die Hälfte zu reduzieren und das Gebiet bedarfsgerecht in zwei Bauabschnitten zu entwickeln. Da der Geltungsbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses damit neu zu definieren ist, wurde zur verfahrensrechtlichen Klarheit die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses vom 09.12.2003 beschlossen.

Das Plangebiet „Hofäcker“ soll nun in zwei voneinander getrennten Bebauungsplanverfahren „Hofäcker I“ und „Hofäcker II“ aufgestellt werden.

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Hofäcker I erfolgte am 24.09.2019.

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