Gemeinde Hochdorf

Baugebiete "Obeswiesen" und "Mittleres Feld"

Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am 20.03.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Bebauungspläne  „Obeswiesen“ und „Mittleres Feld“ beschlossen.

Mit diesen soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines Wohngebiets „Obeswiesen“ sowie eines direkt anschließenden Misch- und Gewerbegebiets „Mittleres Feld“, welches auch ein Sondergebiet für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb umfasst, geschaffen werden.

In öffentlicher Sitzung am 08.12.2020 hat der Gemeinderat nun die Vorentwürfe der Bebauungspläne gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bebauungsplan-Vorentwürfe lagen in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 im Rathaus der Gemeinde Hochdorf öffentlich aus. Parallel dazu werden die betroffenen Behörden frühzeitig beteiligt.

In öffentlicher Sitzung am 25.06.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf den Bebauungsplan-Entwurf für das Wohngebiet "Obeswiesen" gebilligt und die Durchführung der Beteiligungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Bebauungsplan-Unterlagen wurden vom 08.07.2024 bis zum 16.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und im Rathaus ausgelegt.

In öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 hat der Gemeinderat die eingereichten Stellungnahmen bewertet und behandelt. Durch die Anpassung des Entwässerungskonzepts sowie die im Rahmen der Beteiligungen vorgebrachte Anregungen ist eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich. Dementsprechend wird eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf der Internetseite der Gemeinde Hochdorf veröffentlicht und im Zeitraum 07.10. bis einschließlich 25.10.24 im Rathaus der Gemeinde öffentlich ausgelegt.

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Obeswiesen" erfolgte am 19.11.2024.

zurück