Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bismarckstraße“
Aufgrund des bestehenden dringenden Bedarfs an Wohnraum in Hochdorf, betreibt die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren eine intensive Innenentwicklung. In diesem Sinne soll eine Nachverdichtung im südlichen Innenbereich des offenen Wohnblocks zwischen Bismarckstraße und Ziegelhofstraße für Familienwohnen ermöglicht werden.
Das bestehende Wohngebäude Bismarckstraße kann aufgrund seines baulichen Zustands nicht erhalten werden. Nach Abbruch des Gebäudes können die privaten Flächen einer neuen Bebauung, sowohl entlang der Bismarckstraße als auch in dem dahinterliegenden Bereich, zugeführt werden.
Unser Büro hat einen Städtebaulichen Entwurf erstellt, welcher die Errichtung von drei Reihenhäusern, einem Doppel- und einem Einfamilienhaus vorsieht. Die Erschließung des hinteren Bereichs soll über eine neue öffentliche Straße erfolgen. Ziel ist eine behutsame Nachverdichtung, die den Zielen des fortgeschriebenen Ortsentwicklungskonzepts Hochdorf 2035 zur Schaffung von Wohnraum entspricht.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung im Sinne des Städtebaulichen Entwurfs zu erzielen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Standort Winkelwiesen, an welchem sich heute neben der Feuerwehr und dem Bauhof auch ein öffentlicher Spielplatz, eine Unterkunft für Obdachlose und Geflüchtete bzw. Asylsuchende, ein Wertstoffhof sowie die Kläranlage befinden, soll auch zukünftig öffentliche Nutzungen aufnehmen. Dazu sollen das teilweise bereits erschlossene Gewann entlang des Föllbachs Richtung Kläranlage entwickelt und nachverdichtet werden.
Um die beabsichtigte Entwicklung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im regulären Verfahren mit Umweltbericht erforderlich.
Im Zeitraum vom 03.11.2023 bis zum 15.12.2023 findet die Beteligung der Öffentlichkeit statt. Parallel dazu werden die Behörden um die Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.