Einbeziehungssatzung „Kirchheimer Straße 98“
Die Eigentümer des Wohngebäudes mit Scheune an der Kirchheimer Str. 98 beabsichtigen eine bauliche Nachverdichtung innerhalb ihres Grundstücks. Im Sinne eines Mehrgenerationenkonzepts sollen mithilfe eines zweigeschossigen Anbaus zwei neue Wohneinheiten für Verwandte der Vorhabenträgerschaft geschaffen werden.
Das Grundstück ist nach bisheriger Rechtslage dem Außenbereich zuzuordnen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung grenzt mit seiner nördlichen und östlichen Grenze jedoch direkt an bebaute Grundstücke an, die dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zugeordnet sind. Mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung sollen die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Flurstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Auf diese Weise wird der bestehende südöstliche Siedlungsrand abgerundet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus an das bestehende Wohngebäude geschaffen. Durch die maßvolle Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung kann auf die bestehende Infrastruktur (Verkehrserschließung und Versorgungsleitungen) zurückgegriffen werden, sodass keine zusätzlichen öffentlichen Erschließungsflächen benötigt werden. Damit ist das Vorhaben mit dem übergeordneten Ziel des Flächensparens sowie den städtebaulichen Entwicklungszielen der Gemeinde Hochdorf vereinbar.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Der Entwurf der Satzung wird im Zeitraum vom 20.01.25 bis einschließlich 21.02.25 im Internet der Gemeinde Hochdorf veröffentlicht und liegt im Rathaus öffentlich aus. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden.
Die Unterlagen zum Entwurf (Fassunf vom 28.11.24) können hier heruntergeladen werden:
Einbeziehungssatzung "Kirchheimer Straße 98" (Entwurf) mit Anlagen