Gemeinde Nehren

Vorentwurf Bebauungsplan "Flammer-Areal"

Bebauungsplan gem. 13a BauGB mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Flammer-Areal“

Im „Ortsentwicklungskonzept 2035“ der Gemeinde Nehren aus dem Jahr 2018 sowie in der Klausur des Gemeinderats zur „Zukunft des Wohnens in der Gemeinde Nehren zum Zieljahr 2035“ im Jahr 2019 stufte der Gemeinderat die Entwicklung der brachliegenden ehemaligen Gewerbeflächen im Ortskern von Nehren "Flammer-Areal" und "Rilling-Areal" als „Leitprojekt“ mit einem kurzfristigen Zeithorizont ein. Neben der gewünschten städtebaulichen Veränderung der Gebietscharakteristik der Areale zugunsten von Wohnbauflächen, ist auch die vom statistischen Landesamt prognostizierte Zunahme der Bevölkerung in Nehren bis 2035 für diese Entscheidung maßgeblich.

In der Bürgerschaft war in einer während des Ortsentwicklungskonzepts 2035 durchgeführten Bürgerbeteiligung die Entwicklung dieser Flächen ebenfalls das meistgenannte „Herzensprojekt“. Das "Flammer-Areal" soll durch einen Investor mit Geschosswohnungsbau für ca. 65 Wohneinheiten entwickelt werden.

Mit Aufstellung des Bebauungsplans „Flammer-Areal“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche und geordnete Entwicklung des „Flammer-Areals“ mit Wohnungsbau geschaffen werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Flammer-Areal“ wird der bestehende Bebauungsplan „Nehren Südwest-Ehrenberg“ Teilbereich 1 vom 10.08.2000 im entsprechenden Teilbereich geändert.

Momentan befindet sich der Bebauungsplan im Vorentwurf, die frühzeitige Beteiligung ist erfolgt.

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