Bebauungsplan gem. 13a BauGB mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“
Die Freiwillige Feuerwehr Notzingen hat 2009 einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt und diesen 2015 fortgeschrieben. Er soll der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und der Feuerwehrführung Hilfestellung für zukünftige Entscheidungen geben. Er enthält Empfehlungen für die zukünftige Beschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen der örtlichen Feuerwehr, sodass die Feuerwehr auch in Zukunft auf leistungsfähiger ehrenamtlicher Basis agieren kann. Bei den Untersuchungen im Rahmen der Bedarfsplanung kam man zum Ergebnis, dass das bestehende Feuerwehrhaus in der Bachstraße 50 (1976 errichtet, 2008 von außen saniert) nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus entspricht und dass es den prognostizierten steigenden Einsatzzahlen bezüglich der Ausstattung und Räumlichkeiten nicht gerecht wird.
Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde Notzingen dazu entschieden, einen Neubau für das Feuerwehrhaus zu realisieren. Nach vorangegangener Prüfung möglicher Standorte soll der Neubau des Feuerwehrhauses im Bereich zwischen Gemeindehalle und Sporthalle an der Herdfeld- bzw. Jahnstraße entstehen.
Für den neuen Standort gilt der Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“, in Kraft getreten am 02.07.1981, der hier ein „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Gemeindehalle, Sporthalle, Festhalle, Kleinspielfeld“ (mit Eintrag „Festplatz“) festsetzt. Da die Errichtung des Feuerwehrhauses mit dem bestehenden Planungsrecht nicht möglich war, sollte der Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“ mit Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans geändert werden und somit ein verbindlicher planungs- und bauordnungsrechtlicher Rahmen für den Bau des neuen Feuerwehrhauses schaffen.
Der Satzungsbeschluss erfolgte am 18.09.2024.