Bebauungsplan "Hardter Straße Süd", 2. Änderung
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Hardter Straße Süd“, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Aufgrund des bestehenden dringenden Wohnraumbedarfs in der Gemeinde Wolfschlugen betreibt die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren eine intensive Innenentwicklung. Um Wohnraum insbesondere für Familien zu schaffen sollen auch Potenziale in bestehenden Wohngebieten im Süden der Gemeinde Wolfschlugen im Sinne einer Nachverdichtung genutzt werden.
Im Wohngebiet „Hardter Straße Süd“ beabsichtigt eine junge Familie die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich des Gebäudes Hardter Straße 48.
Zur Umsetzung der von der Bauherrenschaft beabsichtigten Bebauung ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich, da der bestehende Bebauungsplan „Hardter Straße Süd“ in diesem Bereich keine überbaubaren Grundstücksflächen festsetzt.
Mit Aufstellung des Bebauungsplans „Hardter Straße Süd“, 2. Änderung soll der bestehende Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert werden und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung im südlichen Teilbereich des Flurstücks Nr. 3549 schaffen.
Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Bebauungsplan-Entwurf zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB